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BdA fordert Maßnahmen zur Aufwertung des Arztassistenz-Berufs
BdA-Präsidentin Elisabeth Hammer-Zach (c) Schuerz

BdA fordert Maßnahmen zur Aufwertung des Arztassistenz-Berufs

Hammer-Zach: „MAB-Gesetz evaluieren – es ist höchste Zeit!“

ArztassistentInnen sind unverzichtbare MitarbeiterInnen in Ordinationen. Wachsende Anforderungen bestimmen den Arbeitsalltag und verlangen nach einer umfangreicheren Ausbildung mit gleichzeitiger Aufwertung des Berufsbildes. Daher sind die Verantwortlichen aufgefordert, die von uns seit Jahren geforderten Maßnahmen endlich umzusetzen“, sagt Elisabeth Hammer-Zach, Präsidentin des Berufsverbands der ArztassistentInnen (BdA).

Vor zehn Jahren wurde mit dem Medizinische Assistenzberufe (MAB)-Gesetz erstmals die Tätigkeit der Ordinationsassistenz inhaltlich geregelt und die Berufsbezeichnung den damaligen Gegebenheiten angepasst. „Dies war ein wichtiger Schritt, sowohl für die Sicherheit der PatientInnen, als auch für die rechtliche Absicherung des Arztassistenz-Personals“, betont Hammer-Zach. Seither habe sich der Gesundheitsbereich rasant weiterentwickelt: neue Technologien, neue Behandlungsmethoden und veränderte Bedürfnisse der PatientInnen – die damit einhergehenden Anforderungen müssen sich auch im Gesetz widerspiegeln, fordert der Berufsverband der ArztassistentInnen. Hammer-Zach: „Es ist höchste Zeit, das Gesetz zu evaluieren und an die aktuelle Situation und die Anforderungen anzupassen. Auch kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Aufgaben des Ordinationspersonals, wie sie während der Pandemie erforderlich waren, müssen im Gesetz berücksichtigt sein.“

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